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OLG Hamburg, 17.08.1995 - 3 U 87/95 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 10.03.2022 - 15 U 244/21
Verletzung schutzwürdiger Persönlichkeitsrechte Unangemessene Wortwahl Wirkungen …
bb) Indes erscheint diese Lesart so pauschal überzogen streng und verstellt den Blick auf die tatsächlich gebotene Einzelfallbetrachtung, zumal die rein prozessualen Möglichkeiten einer Fristverlängerung für Rechtsmittelfristen - die ohnehin primär auf "normale" Klageverfahren ausgelegt sind - mit der Frage der "Dringlichkeit" unmittelbar nichts zu tun haben und es allenfalls um indizielle Auswirkungen auf die tatsächliche Vermutung der Dringlichkeit gehen kann (grundlegend Teplitzky , WRP 2013, 1414 ff.); deswegen ist stets eine Würdigung im Einzelfall geboten (…so auch OLG Hamburg v. 21.03.2019 - 3 U 105/18, juris, Rn. 45;… gegen Dringlichkeitsschädlichkeit einer prozessual zulässigen Fristverlängerung und -ausschöpfung - überholt - aber sogar noch OLG Hamburg v. 08. Juli 1976 - 3 U 45/76, juris Rn. 38; v. 17.08.1995 - 3 U 87/95, WRP 1996, 27, 28). - SG Oldenburg, 29.12.2005 - S 71 U 203/03 Dem Gericht haben neben den Prozessakten die Verwaltungsakten der Beklagten sowie die Akten der früheren Rechtsstreitigkeiten der Klägerin gegen die Beklagte (Az.: S 7c U 70063/94 - L 3 U 87/95 sowie S 1 SB 81/99) vorgelegen.
Es lie-gen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die nach sehr sorgfältiger Aufklärung des ent-scheidungserheblichen Sachverhalts getroffene Entscheidung in dem vorausgegangenen Verfahren L 3 U 87/95 rechtswidrig gewesen ist.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2006 - L 14 U 6/06 Auch die Bedeutung ihres Krankenhausaufenthaltes in der Zeit vom 5. bis 22. Januar 1991, auf die die Klägerin ihre Berufung stützt, wurde in dem vorangegangenen Gerichtsverfahren (S 7c U 70063/94 bzw. L 3 U 87/95) in dem Urteil des LSG vom 28. Januar 1997 ausführlich erörtert.